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Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit


Der Rechtsakt zur Barrierefreiheit ist eine Richtlinie mit dem Ziel, Dienstleistungen und Produkte für alle barrierefreier zu machen. Das heißt, allen eine umfassende und uneingeschränkte Nutzung zu allen Lebensbereichen ermöglichen.


Barrierefreiheit wird in § 4 BGG definiert:

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“


Der Ministerrat der Europäischen Union hat die Europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit am 09.04.2019 bestätigt. Das Europäische Parlament hatte bereits am 13. März 2019 zugestimmt.

Die Absicht hinter der ganzen Sache ist, Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt am gesellschaftlichen Geschehen teilhaben zu lassen. Darüber hinaus möchte man, die Fragmentierung der Rechtsvorschriften verringern, indem man den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Produkten und Dienstleistungen ermöglicht.





Beispiele für barrierefreie Unternehmen:


Funka

Ein Beispiel für ein barrierefreies Unternehmen ist das schwedische Unternehmen Funka, dass in den 90er Jahren gegründet wurde. Funka bietet barrierefreie Beratungsdienstleistungen für Unternehmen an. Digitale Angebote sind für jeden zugänglich, diese Angebote werden von Schweden nach ganz Europa getragen. Büros gibt es heute in den verschiedensten Teilen Europas. Ziel des schwedischen Unternehmens ist es, Knowhow zum Thema Barrierefreiheit anzubieten.

Wie wir alle bereits wissen, bringt die Corona Pandemie das E-Learning voran. Virtuelle Arbeit gewinnt immer mehr an Bedeutung. Dementsprechend, steht auch die Barrierefreiheit „ganz oben.“ Es stellt sich immer wieder die Frage, wie man die Welt barrierefreier machen könnte…

Man muss das Gesetz der Barrierefreiheit umsetzen und somit Menschen und Unternehmen über das Thema aufklären. Funka ist ein beeindruckendes Beispiel für Barrierefreiheit.


APA - Austria Presse Agentur

Ein weiteres beeindruckendes Beispiel ist die APA - Austria Presse Agentur, eine nationale Nachrichten- und Presseagentur mit Sitz in Wien. Hier werden Nachrichten in leichter Sprach übersetzt, Nebensätze und Fremdwörter werden weggelassen und Fachbegriffe werden umgeschrieben. Diese Nachrichten sind für „alle“, das ist wichtig für eine demokratische Gesellschaft. Das Unternehmen erhält sehr viel positives Feedback. Die Zielgruppe die vor allem davon profitiert, sind Menschen mit Lernbehinderungen und andere Behinderungen. Auch Menschen aus bildungsfernen Schichten oder nicht deutscher Muttersprache und Senioren profitieren von diesen Nachrichten.


Bei eEmpower sind Expert*innen in eigener Sache ebenso willkommen, wie Expert*innen, die entsprechend fachliche Qualifikationen mitbringen.

Wir achten darauf, dass Texte zwecks Barrierefreiheit von Sprachassistenten gelesen werden können und Bilder mit Informationen hinterlegt sind.


Mit der eEmpower Lernplattform lassen sich Inhalte in Text, Video und Audio darstellen. Wer die eigenen Kurse barrierefrei gestalten möchte, nutzt die vielfältigen Möglichkeiten nicht nur im Sinne des Medienwechsels. Sie können Ihren Inhalt damit je nach präferiertem Sinn zur Verfügung stellen. Das unterstützt auch nach Lerntyp lernen zu können und das Medium passend zur Alltagsorganisation zu wählen.

Zum Beispiel:

Wer am Abend auf dem Sofa lernt, nutzt Text; wer morgens auf dem Laufband lernt, nutzt Video; wer mittags beim Spaziergang lernt, nutzt Audio...





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